Verkehrspilot / Verkehrspilotin im NQR Level VI

Seit 10. April 2026 ist der Beruf des Verkehrspiloten / der Verkehrspilotin man im NQR – dem Nationalen Qualifikationsregister – Wissenswertes über den Beruf  nachlesen:

  • Wesentliche Lernergebnisse
  • Tätigkeitsfelder
  • Zugangsvoraussetzungen
  • Berechtigungen des Abschlusses (ATPL)
  • Dauer der Ausbildung

ACA hat maßgeblich an der Einordnung mitgewirkt. Gemeinsam mit dem BMIMI wurde im Jänner 2026 der Antrag beim NQR eingebracht. Der Beruf Verkehrspilot / Verkehrspilotin entspricht mit der Einordnung in Level VI dem Bachelor – auch wenn dies nicht mit dem akademischen Bachelor Abschluss gleichgesetzt werden kann, der automatisch für ein Master-Studium qualifiziert.

Möchte sich ein Verkehrspilot/eine Verkehrspilotin beruflich neu orientieren oder weiterbilden, bedeutet die Einordnung eine wesentlich bessere Ausgangslage.

Für junge Menschen, die sich erst für einen Beruf bzw. die Ausbildung entscheiden werden, kann diese Einordnung bei der Berufswahl helfen. Ganz besonders im Hinblick auf den zu erwartenden Pilotenmangel in den nächsten Jahren und die Bemühungen, mehr Frauen in den Beruf zu bringen.

Auch in Deutschland, Frankreich und Spanien gibt es ähnliche Qualifikationsregister und auch dort wurde der Beruf Verkehrspilot:in bereits eingeordnet.