Stimmübertragung GV 2022

Stimmübertragung für die ACA Generalversammlung am 21. November 2022

Auszug aus den ACA Statuten 2020

§ 9 Generalversammlung

10. Mitglieder, die an der Teilnahme bei der Generalversammlung aus welchem Grund auch immer verhindert sind, können durch schriftliche Erklärung ein anderes ordentliches Mitglied zur Stimmabgabe bevollmächtigen. Eine Stimmübertragung, die mittels ausfüllbaren Formulars auf der Website der ACA – https://www.aca.or.at – abgegeben wird, ist der schriftlichen Erklärung ebenbürtig (die Authentifizierung des Mitglieds auf der Website ist nötig). Eine solche Vollmacht gilt nur für eine Versammlung und kann bis zum Beginn der Versammlung durch schriftliche Mitteilung an den Vorstand widerrufen werden. Jedes Mitglied darf für maximal fünf andere Mitglieder abstimmen. Vereinbarungen über das Stimmverhalten sind für die Generalversammlung nicht bindend.


Bitte Vorname und Nachname des ACA Mitgliedes eintragen

Zustimmungserklärung

Mit dem Absenden der Stimmübertragung an ACA erkläre ich mich damit einverstanden, dass meine Daten (Name und E-Mailadresse) für den Zweck der Abhaltung der Generalversammlung gespeichert werden, konkret für Abstimmungen und die Wahl. Diese Daten werden weder für einen anderen Zweck verwendet noch weitergegeben und werden nach dem Ende der Generalversammlung 2022 vom Server gelöscht (es wird lediglich eine gedruckte Liste bewahrt; Rechtsgrundlage: Vereinsgesetz). Weitere Informationen hinsichtlich Datenschutzes bei ACA findet man unter https://www.aca.or.at/datenschutzerklaerung