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Versicherungen

Die ACA hat für ihre Mitglieder verschiedene Versicherungsformen im Programm, die alle etwas gemeinsam haben: sie sind auf die speziellen Bedürfnisse von PilotInnen zugeschnitten.

Als PilotIn ist man eine hochspezialisierte Arbeitskraft, die bei Fluguntauglichkeit nur schwer in anderen Berufen einsetzbar ist. Deshalb ist es so wichtig, den Beruf selbst abzusichern.

Als wichtigstes Produkt gilt bei uns die klassische Loss of Licence Versicherung, die im Falle von Flugunfähigkeit eine bestimmte Versicherungssumme ausbezahlt.

Weitere Absicherungsmodelle, die im Rahmen der Mitgliedschaft bei ACA abgeschlossen werden können:

  • Kapital- und Berufsunfähigkeitsabsicherung (mit monatlichen Rentenzahlungen oder alternativ einer einmaligen Kapitalzahlung)

  • Gruppenkrankenversicherung mit speziellen Tarifen und problemloser Umstiegsmöglichkeit aus anderen Versicherungen

  • Piloten-Unfallversicherung

PilotInnen in Ausbildung (Flugschüler) können ihre Ausbildungskosten ebenfalls absichern (Loss of Licence "Take Off")

Mehr Informationen dazu geben wir gerne auf Anfrage im ACA Büro.

Loss of Licence Versicherung

Loss of Licence Versicherung

Krankheit, Körperverletzung oder Unfall kann zur Folge haben, dass Sie Ihre Lizenz verlieren, in weiterer Folge könnte dies zu finanziellen Engpässen führen.

Die Loss of Licence Versicherung kompensiert diesen Verlust durch entsprechende Leistungen im Schadenfall. Die Versicherung beinhaltet sowohl temporäre als auch permanente Leistungen, um Ihnen die notwendige finanzielle Unterstützung zu geben,  die Sie für eine alternative Karriere benötigen. 

Wer kann versichert werden?

Linien- bzw. Berufspiloten (auch Helicopter) sowie Flugschüler und Freelancer mit gültiger Lizenz und aufrechtem Dienstverhältnis, wenn diese Staatsbürger der EU sind, oder Staatsbürger anderer Länder, aber in Österreich beschäftigt sind und dort ihren Hauptwohnsitz haben, oder ACA Mitglieder sind. 

Benefits

  • Durchgehende, weltweite Deckung durch top-geratete Versicherung garantiert

  • Für den permanenten Verlust der Lizenz einmalig 100% der Versicherungssumme

  • Temporäre Leistung für vorübergehende Fluguntauglichkeit (2% der Versicherungssumme, maximal 50 Monate)

Deckung: Körperverletzung,  Krankheit, Kritische Krankheit (Parkinson), Unfalltod

Maximale Versicherungssumme

  • Bis zum Alter von 35: 8-faches Jahresbruttoeinkommen, maximal EUR 350.000,-

  • Ab einem Alter von 35: 5-faches Jahresbruttoeinkommen, maximal EUR 350.000,-. 

    Höhere Versicherungssummen möglich, aber anfragepflichtig.

Wartezeit: 180 Tage (im Falle eines permanenten Lizenzverlustes) mit der Option, diese Zeit auf 90 Tage gegen einen Prämienaufschlag von 5% zu verkürzen.

Prämienbeispiele:

  • Die jährliche Bruttojahresprämie (inkl. 4% Versicherungssteuer) für einen 25-jährigen Piloten mit einer Versicherungssumme (VS) von EUR 250.000,- beträgt EUR 286,-

  • Die jährliche Bruttojahresprämie für einen 39-jährigen Piloten mit einer  VS von EUR 150.000,- beträgt EUR 812,- 

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